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Was muss ich bei Retouren von Artikeln beachten, die als Gefahrgut gekennzeichnet sind?

Für die Retoure von Artikeln, die als Gefahrgut gekennzeichnet sind, gelten besondere Hinweise. Beachte bitte folgende Punkte:

  • Verpackung: Verwende für die Rücksendung die Originalverpackung des Produkts. Versandtaschen sind nicht geeignet. Falls die Verpackung beschädigt oder entsorgt ist, nutze bitte eine neue, qualitativ geeignete Verpackung.
  • Verpackungskennzeichnung: Stelle sicher, dass alle erforderlichen Aufkleber zur Kennzeichnung von Gefahrgütern deutlich sichtbar angebracht sind. Überklebe sie nicht. Falls du unsicher bist, platziere die Gefahrgutraute an einer Seite des Pakets und die Flüssigkeitspfeile an zwei gegenüberliegenden Seiten. Die genauen Abbildungen der Kennzeichnungen findest du in den Informationen des Unternehmens.
  • Verpacken: Richte Flüssigkeiten oder Gasbehälter mit der Öffnung nach oben aus. Verwende ausreichend Polsterung, wie zum Beispiel das vorhandene Verpackungsmaterial oder Zeitungspapier, um die Produkte sicher zu verpacken und ein Verrutschen zu verhindern. Überprüfe zudem, ob alle Produkte fest verschlossen sind, um ein Austreten von Flüssigkeiten zu vermeiden. Gegebenenfalls kannst du sie verkleben.

Bitte beachte, dass es sich hierbei um allgemeine Informationen handelt. Es ist empfehlenswert, sich auch an die spezifischen Anweisungen und Vorgaben des Unternehmens zu halten, um eine reibungslose und sichere Retoure von Gefahrgutartikeln zu gewährleisten.
 

F.A.Q.

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